Mit dem Verwaltungsrecht werden -grob gesagt- die staatlichen Vorgaben für Ihre beruflichen und privaten Aktivitäten konkretisiert. Zum Verwaltungsrecht gehören das Umweltrecht, das öffentliche Baurecht, das Gewerberecht, das Abgabenrecht, das Polizei- und Ordnungsrecht, Straßen- und Straßenverkehrsrecht, das Emissionsschutz- und Umweltrecht sowie das Abfall- und Bodenschutzrecht.
Ein Verhalten kann entweder grundsätzlich verboten sein und/oder unter Erlaubnisvorbehalt stehen. Sie benötigen dann eine Bewilligung oder Genehmigung, die ich gerne für Sie bewirke oder sofern sie bereits abgelehnt wurde, erstreite.
Ein Verhalten kann umgekehrt auch gesetzlich erlaubt sein und unter Verbotsvorbehalt stehen. Sollte Ihnen ein bestimmtes Verhalten verboten (ggf. sogar mit Bußgeldbescheid oder Strafbefehl sanktioniert) worden sein, dann helfe ich Ihnen, diese Konsequenzen abzuwehren.